Im Jahre 1654 legte
Eberhard Boshamer, Dechant des Dekanates Zülpich, Pfarrer zu
Kuchenheim und Kanoniker zu Münstereifel, ein neues Buch über
die Statuten und Immatrikulationen des Kapitels und der "Christianität"
Zülpich an. Er benutzte hierbei auch ältere Aufzeichnungen,
z. T. auf Pergament, die bis ins Mittelalter zurückreichen.
Die Statuten belegen das Eigenleben der Landdekanate und den hohen
Rang des Dechanten über viele Jahrhunderte hinweg. Auf fol.
9 v heißt es u. a., der Dechant sei "immediat" in
Bezug auf "seine" Pfarrer und Vorgesetzter ("Prälat")
der Priester des ganzen (Land-)kapitels; ihm müsse die schuldige
Ehre erwiesen werden.
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"Codex Boshamer", Perg. und
Papier, 15.-18. Jh. - AEK, Dec. Tolp. A., fol. 1 mit Innentitel
(Abb. oben), Teil 2, fol. 1 mit erster Seite der im Jahre
1480 niedergeschriebenen Statuten (Abb. unten). |
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