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A. (Erz-)Bistum
und Erzstift bis zum Ende des Alten Reiches
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Hillinus - Codex: Domherr Hillinus übergibt
dem hl. Petrus das von ihm gestiftete Evangelienbuch.
Oben die älteste Darstellung des alten Kölner
Doms
um 1020 - 1030
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Erzbischof Friedrich I.
mit Bücherkisten
(unten) . Ausschnitt aus dem sog. Friedrich -
Lektionar , um 1120 -
1130.
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Die "Konstantinische Wende"
bescherte dem Christentum volle Religionsfreiheit im Römischen
Reich. Die ältesten Verwaltungsstrukturen der Kirche lehnten
sich an die des spätrömischen Reiches an. Dies gilt
auch für die Diözesen, d. h. die räumlichen Jurisdiktionsbezirke
der Bischöfe. Die Grenzen des von den ersten Kölner
Bischöfen verwalteten Bistums, der ältesten deutschen
Diözese nach Trier, sind nicht genau bekannt, doch dürfte
die Bistumsgrenze im Süden, der Vinxtbach, welcher die römischen
Provinzen Ober- und Niedergermanien schied, von Anfang an bestanden
haben. Für die spätrömisch-fränkische Zeit
ist in der Provinz Germania II außer Köln nur noch
Tongern / Maastricht als Bischofssitz bezeugt. Seit dem hohen
Mittelalter reichte die Kölner Diözese von einer Linie,
die teilweise von Waal und Lippe im Norden gebildet wurde, bis
zu Vulkaneifel, Vinxtbach und Westerwald (Hachenburg) im Süden.
Die Westgrenze erstreckte sich von der nördlichen Maas bis
nach Malmédy. (Burtscheid und Kornelimünster lagen
dabei im Erzbistum Köln, während Aachen zum Bistum Lüttich
gehörte.) Geseke, Brilon und Medebach waren Grenzstädte
des Erzbistums Köln im Osten. Eine wesentliche Veränderung
des Kölner Bistumssprengels trat erst 1559 ein, als die neue
Kirchenorganisation in den spanischen Niederlanden zu Einbußen
im Westen führte.
Eine erste überdiözesane Ordnung im Sinne einer Metropolitanverfassung
hat schon in der spätrömischen Zeit bestanden. Im Frankenreich
verlor sie allerdings an Bedeutung, bis nach einem gescheiterten
Versuch des Bonifatius, die Bistümer wieder in einer Provinzialverfassung
zu organisieren, Karl d. Große den entscheidenden Schritt
vollzog: Um 800 hat er die Kölner Kirchenprovinz eingerichtet.
Die bisherigen Bischöfe von Köln standen nunmehr als
Erzbischöfe einem Metropolitanverband vor, zu dem lange Zeit
die Suffraganbistümer Lüttich, Utrecht, Münster,
Osnabrück und Minden gehörten. Der Kölner Erzbischof
verfügte demnach nicht nur über die Jurisdiktion in
seiner eigenen Diözese, sondern auch über weitergehende
Jurisdiktions- und Ehrenrechte, namentlich bei der Einsetzung
der Suffraganbischöfe und bei der Abhaltung von Provinzialsynoden.
Die Verwaltung des im Vergleich zu heute sehr großen Erzbistums
Köln war durch die Aufteilung in vier große Archidiakonate
und hiermit konkurrierende 25 Dekanate, die z. T. in den Rang
von Kleinarchidiakonaten aufstiegen, eher dezentral und bischofsfern
organisiert. Der beträchtlichen Größe der Dekanate,
die auch als "Christianitäten" bezeichnet wurden,
entsprach der Rang der Dechanten; die Archidiakone maßten
sich z. T. sogar Rechte an, die eigentlich dem Erzbischof bzw.
seinem Generalvikar vorbehalten waren. Das Bischofsamt beinhaltet
zum einen die Sorge um die Bewahrung und Verbreitung der Lehre;
hierin sind auch die Erziehung und Beaufsichtigung des Diözesanklerus
eingeschlossen. Wegen der weiten Entfernungen im Erzbistum, vor
allem auch wegen der gleichzeitigen starken Inanspruchnahme durch
weltliche Regierungsgeschäfte, delegierten die Kölner
Erzbischöfe einen großen Teil der Weihehandlungen wie
Firmung, Priesterweihe, Konsekration von Kirchen und Altären
oder Bereitung der heiligen Öle an ihre Weihbischöfe.
Die geistliche Gerichtsbarkeit und die Disziplinargewalt wurde
aus denselben Gründen dem Offizial und den Archidiakonen
übertragen. Bei wichtigeren Entscheidungen, nicht zuletzt
in politischen Angelegenheiten, stand ihnen anfangs ein Gremium
von herausragenden Prälaten des Erzbistums, das sog. Priorenkolleg,
nach dessen Ausschaltung (noch vor 1250) aber das Domkapitel zur
Seite. Letzteres war nicht nur für den Gottesdienst in der
Kathedralkirche verantwortlich, sondern besaß auch das Recht
der Bischofswahl. Vor allem konnte es durch die berühmte
Erblandesvereinigung von 1463 seine Mitregentschaft und seinen
Rang als erster Landstand in Kur- Köln sichern. Seit dem
Ende des Mittelalters beherrschte das Domkapitel sowohl die alten
Archidiakonate als auch die modernen Verwaltungsstrukturen (die
Ämter von Offizial, Generalvikar und Weihbischof), die ebenso
wie die Pfarreien im Kern mit ihren heutigen Ausprägungen
vergleichbar sind.
Die Französische Revolution, deren welthistorische Bedeutung
unbestritten ist, führte zum Untergang des Heiligen Römischen
Reiches Deutscher Nation und zu großen Umwälzungen
in den verschiedensten Lebensbereichen. Der Kölner Erzbischof
musste 1794 vor den anrückenden französischen Revolutionstruppen
aus seiner Bonner Residenz fliehen; sein Kurstaat ging ebenso
wie das altehrwürdige Erzbistum unter. Die linksrheinischen
Gebiete wurden 1801 zum Bestandteil der Französischen Republik.
Nachdem Napoleon am 15. Juli 1801 ein Konkordat mit Papst Pius
VII. geschlossen hatte, kam es noch im selben Jahre zur Errichtung
des Bistums Aachen, das von Kleve bis zur Nahe reichte. Die gegen
die Kirche gerichteten Maßnahmen gipfelten in der Säkularisation,
die links des Rheines 1802, rechts des Rheines etwas später
auf der Grundlage des sog. Reichsdeputationshauptschlusses von
1803 durchgeführt wurde. Alle Stifte und Klöster
von letzten ausgenommen nur diejenigen, die sich ausschließlich
der Erziehung oder Krankenpflege widmeten gingen unter.
Im linksrheinischen Teil des alten Erzbistums Köln wurden
219 geistliche Gemeinschaften säkularisiert, ihre Güter
von den neuen Machthabern eingezogen. Zu den aufgehobenen kirchlichen
Institutionen gehörte auch das Kölner Domstift, da der
Dom seinen Rang als Bischofskirche verlor. Lediglich die Pfarreien
und das Priesterseminar blieben bestehen. So fußt die Kontinuität
der kölnischen Kirche vornehmlich auf der ungebrochenen Fortexistenz
der Pfarreien.
Der kölnische Kurstaat, dessen territoriale Entwicklung und
politische Rolle im Konzert der Mächte im Reich hier nicht
abgehandelt werden können, ging im Gefolge der Französischen
Revolution unter. Aus der heutigen Sicht war es kein Unglück,
dass, wie es Kardinal Höffner einmal formuliert hat, dem
Kölner Erzbischof das Schwert aus der Hand genommen wurde
und dieser sich fortan mit dem Krummstab begnügen musste.
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