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I2 Ahnenprobe eines
adeligen Domherren - 1720 (Abb. 14)
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Im Kölner Domstift
war wie in manchen anderen Stiften die meist streng beachtete Voraussetzung
für die Aufnahme eine adelige oder gar hochadelige Herkunft;
nur für eine geringe Anzahl an Kanonikaten gab es an solchen
(hoch)adeligen Stiften Ausnahmen. Zum Nachweis der Abstammung musste
der Bewerber eine Ahnenprobe vorlegen, aus der für eine vorgeschriebene
Anzahl von Vorfahren die Adelsqualität hervorging - hier ablesbar
anhand der Namen und Wappen von insgesamt 30 Ahnen, die in Form
einer Ahnentafel angeordnet sind. Zu sehen ist die Ahnenprobe des
Grafen Franz Joseph Georg Ludwig Graf von Manderscheid-Blankenheim,
der von 1720-1773 ein Kanonikat am Kölner Dom innehatte.
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Pergament, koloriert - AEK, Monasteria
Köln, Dom 59. |
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