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E. Ehe und Familie
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Ehe
und Familie in der Form dauerhaften Zusammenlebens von Frau und Mann
und in Verbindung mit normalerweise gemeinsamer Elternschaft gelten
in allen Weltreligionen als gott- bzw. naturgegebene Ordnungen des
menschlichen Lebens, die Staat und Gesellschaft anzuerkennen haben.
Traditionelle Anlässe kirchlicher Sorge resultieren aus der Sakramentalität
der Ehe. Erst in einem viele Jahrhunderte dauernden, durch das Trienter
Konzil (1545/63) forcierten Prozess wurde die Eheschließung
aus der häuslich-familiären Sphäre in die Öffentlichkeit
der Kirche verlegt. Grundsätzlich fußten Ehe und Familie
früher auf den starken Stützen von Verwandtschaft, Sippe
und Großfamilie, bis im 19. Jahrhundert das Bild der Ehe in
Form der sog. bürgerlichen "Hausfrauenehe" das Familienverständnis
zu beherrschen begann; ein freilich für die ärmeren Stände
bis zur Sozialgesetzgebung des späten 19. Jahrhunderts kaum zu
verwirklichendes Ideal.
Gefährdungen unterlag im 19. und frühen 20. Jahrhundert
weniger die Familie als das in mancher Hinsicht idealisierte Bild
derselben, wie es z. B. im Vorbild der "Heiligen Familie"
zum Tragen kam. Die kirchliche Sorge für den Schutz der christlichen
Ordnung in Ehe und Familie bekam zusehends Bedeutung, als das Leitbild
der bürgerlichen Familie im 20. Jahrhundert mit den Realitäten
gesellschaftlicher Veränderungen konfrontiert wurde. Sie gingen
einher mit den Wandlungen des katholischen Milieus überhaupt.
In der zunehmend säkularisierten Umwelt ergaben sich z. B. neuartige
Schwierigkeiten in Ehe und Familie, etwa bezüglich der Erziehung
der Kinder. Auf derlei Probleme hat die Kirche mit ihrer Ehepastoral,
aber auch, im Erzbistum Köln verstärkt nach 1950, durch
eine Fülle sozialer Initiativen und Einrichtungen zur Ehe- und
Familienberatung geantwortet, die u. a. auch in Abgrenzung zu kommunaler
und staatlicher Fürsorge errichtet wurden.
Kardinal Frings setzte sich als Vorsitzender der Bischofskonferenzen
zusammen mit dem neu gegründeten "Familienbund der deutschen
Katholiken" gegenüber der Regierung Adenauer vehement für
die Belange gerade der jungen und kinderreichen Familien ein. Im modernen
Sozialstaat bedeutet die Entscheidung für Kinder meist ökonomische
Einbußen oder gar einen sinkenden Lebensstandard im Vergleich
zu den kinderarmen bzw. den seit den 1970er Jahren zunehmend auch
bewusst kinderlosen Ehen bzw. Partnerschaften.
Die Sorge galt zudem der Autonomie und Eigenverantwortung der Familie
gegenüber dem Staat, etwa in der Kindererziehung. Besonders der
Wandel des Frauenbildes weg von der Hüterin des Haushalts und
Garantin einer gesunden Familie führte insbesondere seit dem
Zweiten Weltkrieg nach und nach zu einem neuen Bild von Familie. In
diesem Kontext konnten bzw. mussten Mann und Frau ihre jeweilige Rolle
nun eigenständiger definieren. In den Diskussionen um die rechtliche
Besserstellung der Frauen in der Ehe- und Familienrechtsreform der
1950er Jahre hat man kirchlicherseits noch einmal ihre traditionelle
Rolle bekräftigt. Drastische Auswirkungen für Ehen und Familien
und neue Herausforderungen für die Kirche brachte schließlich
die staatliche Reform des Scheidungsrechtes von 1976. Heute nimmt
die praktische Seelsorge und Theologie auch andere Formen von Familie,
vor allem die alleinerziehenden Elternteile, in den Blick und beschäftigt
sich mit dem Phänomen des Scheiterns vieler Ehen, ohne ihre zeitlos
gültige Haltung zur christlich begründeten, auch gesellschaftlich
wichtigen Ehe und Familie aus dem Auge zu verlieren.
Ehe und Familie in der Form dauerhaften Zusammenlebens von Frau und
Mann und in Verbindung mit normalerweise gemeinsamer Elternschaft
gelten in allen Weltreligionen als gott- bzw. naturgegebene Ordnungen
des menschlichen Lebens, die Staat und Gesellschaft anzuerkennen haben.
Traditionelle Anlässe kirchlicher Sorge resultieren aus der Sakramentalität
der Ehe. Erst in einem viele Jahrhunderte dauernden, durch das Trienter
Konzil (1545/63) forcierten Prozess wurde die Eheschließung
aus der häuslich-familiären Sphäre in die Öffentlichkeit
der Kirche verlegt. Grundsätzlich fußten Ehe und Familie
früher auf den starken Stützen von Verwandtschaft, Sippe
und Großfamilie, bis im 19. Jahrhundert das Bild der Ehe in
Form der sog. bürgerlichen "Hausfrauenehe" das Familienverständnis
zu beherrschen begann; ein freilich für die ärmeren Stände
bis zur Sozialgesetzgebung des späten 19. Jahrhunderts kaum zu
verwirklichendes Ideal.
Gefährdungen unterlag im 19. und frühen 20. Jahrhundert
weniger die Familie als das in mancher Hinsicht idealisierte Bild
derselben, wie es z. B. im Vorbild der "Heiligen Familie"
zum Tragen kam. Die kirchliche Sorge für den Schutz der christlichen
Ordnung in Ehe und Familie bekam zusehends Bedeutung, als das Leitbild
der bürgerlichen Familie im 20. Jahrhundert mit den Realitäten
gesellschaftlicher Veränderungen konfrontiert wurde. Sie gingen
einher mit den Wandlungen des katholischen Milieus überhaupt.
In der zunehmend säkularisierten Umwelt ergaben sich z. B. neuartige
Schwierigkeiten in Ehe und Familie, etwa bezüglich der Erziehung
der Kinder. Auf derlei Probleme hat die Kirche mit ihrer Ehepastoral,
aber auch, im Erzbistum Köln verstärkt nach 1950, durch
eine Fülle sozialer Initiativen und Einrichtungen zur Ehe- und
Familienberatung geantwortet, die u. a. auch in Abgrenzung zu kommunaler
und staatlicher Fürsorge errichtet wurden.
Kardinal Frings setzte sich als Vorsitzender der Bischofskonferenzen
zusammen mit dem neu gegründeten "Familienbund der deutschen
Katholiken" gegenüber der Regierung Adenauer vehement für
die Belange gerade der jungen und kinderreichen Familien ein. Im modernen
Sozialstaat bedeutet die Entscheidung für Kinder meist ökonomische
Einbußen oder gar einen sinkenden Lebensstandard im Vergleich
zu den kinderarmen bzw. den seit den 1970er Jahren zunehmend auch
bewusst kinderlosen Ehen bzw. Partnerschaften.
Die Sorge galt zudem der Autonomie und Eigenverantwortung der Familie
gegenüber dem Staat, etwa in der Kindererziehung. Besonders der
Wandel des Frauenbildes weg von der Hüterin des Haushalts und
Garantin einer gesunden Familie führte insbesondere seit dem
Zweiten Weltkrieg nach und nach zu einem neuen Bild von Familie. In
diesem Kontext konnten bzw. mussten Mann und Frau ihre jeweilige Rolle
nun eigenständiger definieren. In den Diskussionen um die rechtliche
Besserstellung der Frauen in der Ehe- und Familienrechtsreform der
1950er Jahre hat man kirchlicherseits noch einmal ihre traditionelle
Rolle bekräftigt. Drastische Auswirkungen für Ehen und Familien
und neue Herausforderungen für die Kirche brachte schließlich
die staatliche Reform des Scheidungsrechtes von 1976. Heute nimmt
die praktische Seelsorge und Theologie auch andere Formen von Familie,
vor allem die alleinerziehenden Elternteile, in den Blick und beschäftigt
sich mit dem Phänomen des Scheiterns vieler Ehen, ohne ihre zeitlos
gültige Haltung zur christlich begründeten, auch gesellschaftlich
wichtigen Ehe und Familie aus dem Auge zu verlieren.
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Geburt Christi im jüngeren Bibelfenster
des Kölner Doms, um 1280; das von Albertus Magnus und Erzbischof
Siegfried gestiftete Fenster befand sich vorher in der Dominikanerkirche
zu Köln.
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