Der Holzschnitt zeigt
das Blutsverwandtschafts-Schema in der Form eines Baumes, das man
wegen der Kompliziertheit des Sachverhalts durchweg den kirchenrechtlichen
Texten erläuternd beigegeben hat. Veranschaulicht wird die
in der Kirche seit dem Laterankonzil von 1215 geltende Bestimmung,
nach der Verwandtschaften bis zum 4. Grad ein Ehehindernis waren.
Diese bis ins 20. Jahrhundert geltende Regelung war anfangs eine
regelrechte Befreiung für die Menschen. Davor galt nämlich
- weltlich wie kirchlich - ein dem germanischen Sippendenken entstammendes
restriktives Eheverbot bis in die 7. Generation, so dass Heiratsprobleme
extrem groß waren. Das um eine Hauptperson herum angeordnete
Schema, der sog. "Arbor consanguinitatis", zeigt die Möglichkeiten
von Verwandtschaften 1. bis 4. Grades in direkter Linie über
vier Generationen sowie in indirekter Linie über die Seitenäste.
Gezählt wurde bis 1983 - im Gegensatz zum staatlichem Recht
- separat für Braut und Bräutigam die Zahl der Generationen
bis zum ersten gemeinsamen Ahnen.
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Johannes Andreae, Lectura super arboribus
consanguinitatis et affinitatis, [Straßburg, um 1483],
Bl. 1v - Erzb. Diözesan- und Dombibliothek, Inc. d. 120. |
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