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B1 Wiedererrichtung des Kölner Domkapitels - 1825 vorherige Seite nächste Seite
Mit Bezug auf die Vereinbarung zwischen Papst Pius VII. und König Friedrich Wilhelm III., veröffentlicht in der Bulle "De salute animarum" von 1821, errichtet Erzbischof Ferdinand August Graf Spiegel das Metropolitankapitel neu. Der alte Rechtsstatus sowie die früheren Dignitäten, Pfründen usw. werden aufgehoben und danach Bestimmungen über die Besetzung der Dompropstei, Domdechanei und Domkanonikate getroffen. Es folgen zahlreiche weitere Bestimmungen bis hin zur Siegelführung des Metropolitankapitels. Dem umfangreichen, vom Erzbischof unterschriebenen Pergamentlibell ist die königliche Genehmigung, unterschrieben von dem für Kultusfragen zuständigen preußischen Minister Karl Freiherr vom Stein zum Altenstein, beigebunden. – Dem durch die erzbischöfliche Urkunde vom 1. Mai 1825 neu errichteten Domkapitel kam nicht nur wegen des Gottesdienstes, sondern auch wegen der baulichen Unterhaltung des Domes – man denke an seine spätere Vollendung – Bedeutung zu. Außerdem wurden den Domherren die maßgeblichen Tätigkeiten in der erzbischöflichen Behörde zugewiesen. vorherige Seite nächste Seite
Blauer Samteinband, anh. rote Lacksiegel des Erzbischofs und des Königs v. Preußen in verzierten Silberkapseln – AEK, MK 78.
Lacksiegel des Königs von Preußen (Bild oben), Innentitel (Bild unten).
 

 






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