Das Domkapitel besaß nicht nur innerhalb
des Stiftsklerus im Erzbistum Köln einen besonderen Rang.
Auch im weltlichen Kurstaat bildete es seit dem ausgehenden Mittelalter
den ersten Landstand. Insofern war es mit weitreichenden Befugnissen
in die Regierung von Kurköln eingebunden. 16 Mitglieder des
Domkapitels, die sog. Domgrafen, gehörten dem hohen Adel
an. Äußerliches Zeichen der Sonderstellung der Domkapitulare
war der von ihnen getragene Domherrenstern. Er zeigt die Anbetung
der Heiligen Drei Könige, ein Motiv, das auf den kostbarsten
Schatz des Domes, den Dreikönigenschrein, anspielt.