Der
Holzschnitt zeigt das Blutsverwandtschafts-Schema in der Form eines
Baumes, das man wegen der Kompliziertheit des Sachverhalts durchweg
den kirchenrechtlichen Texten erläuternd beigegeben hat. Veranschaulicht
wird die in der Kirche seit dem Laterankonzil von 1215 geltende
Bestimmung, nach der Verwandtschaften bis zum 4. Grad ein Ehehindernis
waren. Diese bis ins 20. Jahrhundert geltende Regelung war anfangs
eine regelrechte Befreiung für die Menschen. Davor galt nämlich
- weltlich wie kirchlich - ein dem germanischen Sippendenken entstammendes
restriktives Eheverbot bis in die 7. Generation, so dass Heiratsprobleme
extrem groß waren. Das um eine Hauptperson herum angeordnete
Schema, der sog. "Arbor consanguinitatis", zeigt die Möglichkeiten
von Verwandtschaften 1. bis 4. Grades in direkter Linie über
vier Generationen sowie in indirekter Linie über die Seitenäste.
Gezählt wurde bis 1983 - im Gegensatz zum staatlichem Recht
- separat für Braut und Bräutigam die Zahl der Generationen
bis zum ersten gemeinsamen Ahnen.
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Johannes Andreae, Lectura super arboribus consanguinitatis et
affinitatis, [Straßburg, um 1483], Bl. 1v - Erzb. Diözesan-
und Dombibliothek, Inc. d. 120.
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