Dieser
Totenkalender von St. Gereon gehört zu den ältesten aus
dem Bereich der Stadt Köln, die vollständig erhalten sind.
Er ist Teil einer Handschrift, die vor allem liturgische Texte des
Gereonstiftes enthält. Daran wird deutlich, dass das Totenbuch
einer kirchlichen Institution einen eigenen Stellenwert in der Liturgie
hat. Die Einträge bestehen zumeist aus einer Kürzung für
"Obiit" (Es starb ...) sowie Namens- und Standesangabe.
Sie bezeichnen so den Todestag und die Person, für die der
Klerus von St. Gereon das liturgische Totengedenken beging. Mit
Kaisern, Königen, Kölner Erzbischöfen, rheinischen
Adeligen, Klerikern von St. Gereon und Anderen sind bedeutende Persönlichkeiten
als Stifter der Kirche verzeichnet; hier sind u. a. die Einträge
der Kölner Erzbischöfe Hugo von Sponheim ( 1. Juli
1137), Wichfried ( 9. Juli 953), Folkmar ( 18. Juli
969), Kaiser Heinrichs II. ( 13. Juli 1024) und des Pfalzgrafen
Hermann ( 16. Juli, nach 996) zu sehen. Hinter jeder Eintragung
darf eine wirtschaftliche, gesellschaftliche oder politische Verbindung
zwischen dem Stifter und St. Gereon vermutet werden; der Totenkalender
wird zu einem außerordentlichen Zeugnis für das intensive
Beziehungsgeflecht des Stiftes St. Gereon zu seiner Umwelt.
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"Liber
ordinarius" von St. Gereon, Pergament, mit
den Seiten des Toten-
kalenders für den Monat
Juli - Erzb. Diözesan - und Dombibliothek, Dom-Hs. 241, fol.
7v, 8r.
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