St.
Kolumba war eine der insgesamt sieben Kölner Pfarrgemeinden,
in denen ein selbstbewusstes, wirtschaftlich und politisch einflussreiches
Bürgertum im Verlauf des Mittelalters ein Pfarrerwahlrecht
durchsetzen konnte. Nach vorangegangenem Streit zwischen den Pfarrangehörigen
und dem Kölner Dompropst, der die Ernennung des Pfarrers für
sich beanspruchte, schloss man mit der vorliegenden Urkunde einen
Vergleich über die Pfarrerwahl. Darin
werden minuziös ausgearbeitete Abmachungen zwischen beiden
Parteien geschildert, die als Letztes in einem Losverfahren mit
zwei Wachskügelchen enden. Den Ausschlag sollte ein Zettel
mit der Aufschrift A und w ("in cedula una A et w") in
einem der Wachskügelchen geben. Halten sich die beiderseitigen
Rechte hier noch genau die Waage, so bauten in den folgenden Jahrhunderten
die Pfarrangehörigen ihre Position zu Lasten des Dompropstes
erheblich aus. Ihr Wahlrecht blieb bis in den ersten Jahren des
19. Jahrhunderts im Wesentlichen unverändert bestehen.
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Pergamenturkunde (Abb. oben), anh. Siegel des Domkapitels (2.
Abb.), des Dompropstes Engelbert v. Berg (3. Abb.) und der Stadt
Köln (4. Abb.) - AEK, Pfarrarchiv St. Kolumba A I7.
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