Gern
wird das düstere Kapitel der Hexenprozesse, die im 15., vor
allem aber vom 16. bis 18. Jahrhundert in ganz Europa und sogar
Teilen der "Neuen Welt" geführt wurden, der römischen
Kirche angelastet. Tatsächlich haben die Hexenprozesse durch
das Erscheinen des "Malleus maleficarum" (Hexenhammer)
1487 aus der Feder eines Dominikaners eine verhängnisvolle
Zuspitzung erfahren, vor allem auf Frauen, wenngleich auch Männer
zu den Opfern gehörten. Doch lagen die Ursachen weitaus tiefer.
Zusammengefasst läßt sich der Hexenwahn auf die Schwierigkeiten
zurückführen, welche die gesamte Gesellschaft mit dem
lang anhaltenden, das neuzeitliche Europa prägenden Rationalisierungs-
und Modernisierungsprozess hatte. Ein ganzes Ursachenbündel
höchst unterschiedlicher Faktoren hat zu den Verfolgungen geführt.
Zudem verteilen sich Hexenprozesse - seit dem 16. Jahrhundert von
weltlichen Gerichten durchgeführt - insgesamt auf das katholische
wie protestantische Lager. Im Rheinland ist es vor allem in Stadt
und Kurfürstentum Köln in den 20er und 30er Jahren des
17. Jahrhundert zu einer letzten und zugleich intensiven Verfolgungswelle
gekommen, bei welcher der Kölner Erzbischof und Kurfürst
Ferdinand von Bayern (1612-1650) eine unrühmliche Rolle spielte.
Von den Verfahren in der Stadt Köln zeugen die "Hexenprotokolle".
Zu sehen ist hier (Abb. unten) die Seite mit dem Eintrag über
die Hinrichtung der als Hexe verurteilten 16-jährigen Dienstmagd
Margaretha vom Perlengraben. In der für die Hexenjustiz üblichen
Weise wurde Margaretha zu Melaten, vor den Toren Kölns, durch
das Schwert hingerichtet und anschließend verbrannt, was auch
durch die Zeichnung am Seitenrand angedeutet wird. Der Eintrag schließt
mit "Deus miseriatur animae illius" (Gott erbarme sich
ihrer Seele)!
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"Hexen Prothocoll von Jahren 1629", Außentitel
des Amtsbuches (Abb. oben) und Eintrag von 1650, dt. (Abb. unten)
- Historisches Archiv der Stadt Köln, V+V, G 187.
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