Nach uralter Gewohnheit der Kirche werden bei einer Altarweihe von
dem konsekrierenden Bischof Heiligenreliquien in das Sepulchrum
des Altares eingeschlossen. Als nach der Umgestaltung der Pfarrkirche
St. Severin in (Bonn-)Mehlem eine Neuweihe des Hauptaltares anstand,
nahm Kardinal Meisner diese am 29. August 1999 vor. Ausweislich
seiner hierüber ausgestellten Urkunde vom selben Tage gab er
nicht nur die Reliquien der Thebäischen Martyrer und Jungfrauen
der Ursulanischen Gesellschaft, die seinerzeit Weihbischof Antonius
Fischer (18891903) bei der Altarweihe in Mehlem verwandt hatte,
in das Altargrab, sondern fügte auch Reliquien des hl. Severin
hinzu. Diese waren kurz zuvor am 16. Juni 1999 bei
der Öffnung des Severinsschreins in der Basilika St. Severin
in Köln entnommen worden.
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Zweitausf., lat., Farbsiegel AEK, Mod. Urk. 471.
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