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P2 "Hexenprotokolle" - 1650 vorherige Seite nächste Seite

Gern wird das düstere Kapitel der Hexenprozesse, die im 15., vor allem aber vom 16. bis 18. Jahrhundert in ganz Europa und sogar Teilen der "Neuen Welt" geführt wurden, der römischen Kirche angelastet. Tatsächlich haben die Hexenprozesse durch das Erscheinen des "Malleus maleficarum" (Hexenhammer) 1487 aus der Feder eines Dominikaners eine verhängnisvolle Zuspitzung erfahren, vor allem auf Frauen, wenngleich auch Männer zu den Opfern gehörten. Doch lagen die Ursachen weitaus tiefer. Zusammengefasst läßt sich der Hexenwahn auf die Schwierigkeiten zurückführen, welche die gesamte Gesellschaft mit dem lang anhaltenden, das neuzeitliche Europa prägenden Rationalisierungs- und Modernisierungsprozess hatte. Ein ganzes Ursachenbündel höchst unterschiedlicher Faktoren hat zu den Verfolgungen geführt. Zudem verteilen sich Hexenprozesse - seit dem 16. Jahrhundert von weltlichen Gerichten durchgeführt - insgesamt auf das katholische wie protestantische Lager. Im Rheinland ist es vor allem in Stadt und Kurfürstentum Köln in den 20er und 30er Jahren des 17. Jahrhundert zu einer letzten und zugleich intensiven Verfolgungswelle gekommen, bei welcher der Kölner Erzbischof und Kurfürst Ferdinand von Bayern (1612-1650) eine unrühmliche Rolle spielte. Von den Verfahren in der Stadt Köln zeugen die "Hexenprotokolle". Zu sehen ist hier (Abb. unten) die Seite mit dem Eintrag über die Hinrichtung der als Hexe verurteilten 16-jährigen Dienstmagd Margaretha vom Perlengraben. In der für die Hexenjustiz üblichen Weise wurde Margaretha zu Melaten, vor den Toren Kölns, durch das Schwert hingerichtet und anschließend verbrannt, was auch durch die Zeichnung am Seitenrand angedeutet wird. Der Eintrag schließt mit "Deus miseriatur animae illius" (Gott erbarme sich ihrer Seele)! vorherige Seite nächste Seite


"Hexen Prothocoll von Jahren 1629", Außentitel des Amtsbuches (Abb. oben) und Eintrag von 1650, dt. (Abb. unten) - Historisches Archiv der Stadt Köln, V+V, G 187.






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