Gern wird das düstere Kapitel der Hexenprozesse,
die im 15., vor allem aber vom 16. bis 18. Jahrhundert in ganz
Europa und sogar Teilen der "Neuen Welt" geführt
wurden, der römischen Kirche angelastet. Tatsächlich
haben die Hexenprozesse durch das Erscheinen des "Malleus
maleficarum" (Hexenhammer) 1487 aus der Feder eines Dominikaners
eine verhängnisvolle Zuspitzung erfahren, vor allem auf
Frauen, wenngleich auch Männer zu den Opfern gehörten.
Doch lagen die Ursachen weitaus tiefer. Zusammengefasst läßt
sich der Hexenwahn auf die Schwierigkeiten zurückführen,
welche die gesamte Gesellschaft mit dem lang anhaltenden, das
neuzeitliche Europa prägenden Rationalisierungs- und Modernisierungsprozess
hatte. Ein ganzes Ursachenbündel höchst unterschiedlicher
Faktoren hat zu den Verfolgungen geführt. Zudem verteilen
sich Hexenprozesse - seit dem 16. Jahrhundert von weltlichen
Gerichten durchgeführt - insgesamt auf das katholische
wie protestantische Lager. Im Rheinland ist es vor allem in
Stadt und Kurfürstentum Köln in den 20er und 30er
Jahren des 17. Jahrhundert zu einer letzten und zugleich intensiven
Verfolgungswelle gekommen, bei welcher der Kölner Erzbischof
und Kurfürst Ferdinand von Bayern (1612-1650) eine unrühmliche
Rolle spielte. Von den Verfahren in der Stadt Köln zeugen
die "Hexenprotokolle". Zu sehen ist hier (Abb. unten)
die Seite mit dem Eintrag über die Hinrichtung der als
Hexe verurteilten 16-jährigen Dienstmagd Margaretha vom
Perlengraben. In der für die Hexenjustiz üblichen
Weise wurde Margaretha zu Melaten, vor den Toren Kölns,
durch das Schwert hingerichtet und anschließend verbrannt,
was auch durch die Zeichnung am Seitenrand angedeutet wird.
Der Eintrag schließt mit "Deus miseriatur animae
illius" (Gott erbarme sich ihrer Seele)!
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"Hexen Prothocoll von Jahren 1629",
Außentitel des Amtsbuches (Abb. oben) und Eintrag
von 1650, dt. (Abb. unten) - Historisches Archiv der Stadt
Köln, V+V, G 187.
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