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                Zu den Rechten und Pflichten des Kölner Erzbischofs 
                  gehörte die Besteuerung der Juden und der Schutz der jüdischen 
                  Gemeinde. Als zu Beginn des ersten Kreuzzuges in Köln (1096) 
                  Juden getötet wurden, versuchte Erzbischof Hermann von 
                  Hochstaden, durch konkretes Handeln die Juden zu schützen. 
                  Nachdem sich jedoch 1349 im Kölner Judenviertel ein schreckliches 
                  Pogrom ereignet hatte, zeigten die Stadt Köln wie auch 
                  der Kölner Erzbischof Wilhelm von Gennep vor allem Interesse 
                  daran, wem von beiden die Güter der getöteten Juden 
                  zufallen sollten. Die Auseinandersetzungen darüber währten 
                  mehrere Jahre, und beide Seiten zogen aus dem ehemals jüdischen 
                  Besitz erhebliche materielle Vorteile. Mit der vorliegenden 
                  Urkunde erklärt der Erzbischof, dass ihm sämtliche 
                  Güter der erschlagenen Juden gehörten, er aber den 
                  Erlös aus dem Verkauf der Liegenschaften mit der Stadt 
                  Köln teile.     |  
 
                 
                  | Pergamenturkunde, dt., 23. Februar 1352, anh. Siegel des Erzbischofs Wilhelm v. Gennep 
                    - Historisches Archiv der Stadt Köln, HUA 1/2031.
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