Vor dem Hintergrund zunehmender Maßnahmen
des NS-Regimes zur Tötung psychisch kranker Menschen bemühten
sich die Bischöfe, jeden Einfluss staatlicher Stellen auf
kirchliche Pflegeheime zu verhindern. So verkündete Kapitularvikar
David am 31. August 1941 die "Instruktion über die
christlichen Moralgrundsätze bezüglich der Tötung
,unwerten Lebens'". Darin wies er die Orden im Erzbistum
an, im Krankenpflegedienst furchtlos unter Berufung auf die
Gewissensentscheidung passiven Widerstand zu leisten und alles
zu unterlassen, was eine Mitschuld an der im Gange befindlichen
"Euthanasie"-Aktion bedeutet hätte. Konkret verbietet
die Anordnung jede Mitwirkung am Kennzeichnen der Patienten,
am Ruhigstellen, z. B. mittels Spritzen, an Aufforderungen,
sich zu den Transportwagen zu begeben sowie bei der Begleitung
von Transporten. Um dieselbe Zeit hat Hitler wohl wegen zunehmender
Unruhe in der Bevölkerung, nicht zuletzt durch die berühmte
Predigt des Bischofs von Galen am 3. August, die barbarische
Maßnahme vorläufig gestoppt.
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Durchschlag, maschinen-
schr. - AEK, Nachlass Teusch, o. Nr. |
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