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N6 Die Berufung auf das Gewissen angesichts der "Euthanasie"-Aktion in Krankenhäusern und Pflegeheimen -1941 vorherige Seite nächste Seite

Vor dem Hintergrund zunehmender Maßnahmen des NS-Regimes zur Tötung psychisch kranker Menschen bemühten sich die Bischöfe, jeden Einfluss staatlicher Stellen auf kirchliche Pflegeheime zu verhindern. So verkündete Kapitularvikar David am 31. August 1941 die "Instruktion über die christlichen Moralgrundsätze bezüglich der Tötung ,unwerten Lebens'". Darin wies er die Orden im Erzbistum an, im Krankenpflegedienst furchtlos unter Berufung auf die Gewissensentscheidung passiven Widerstand zu leisten und alles zu unterlassen, was eine Mitschuld an der im Gange befindlichen "Euthanasie"-Aktion bedeutet hätte. Konkret verbietet die Anordnung jede Mitwirkung am Kennzeichnen der Patienten, am Ruhigstellen, z. B. mittels Spritzen, an Aufforderungen, sich zu den Transportwagen zu begeben sowie bei der Begleitung von Transporten. Um dieselbe Zeit hat Hitler wohl wegen zunehmender Unruhe in der Bevölkerung, nicht zuletzt durch die berühmte Predigt des Bischofs von Galen am 3. August, die barbarische Maßnahme vorläufig gestoppt. vorherige Seite nächste Seite


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