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Amtseid des Kölner Erzbischofs Joachim Meisner - 1989
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Am 10. Februar 1989 legte Joachim Kardinal Meisner als neuer Erzbischof
von Köln im Hause des Ministerpräsidenten zu Düsseldorf
den vom Reichskonkordat vorgeschriebenen Eid ab. Er enthält
ein Treuebekenntnis gegenüber Deutschland, dem Land Nordrhein-Westfalen
und dem Land Rheinland-Pfalz, auf deren Gebiet sich das Erzbistum
Köln erstreckt. Dieser Eid ist auf einem gesonderten Schriftstück
mit der Unterschrift des Kardinals festgehalten. Als "Magna
Charta" für das Zusammenwirken von Staat und Kirche zitierte
Kardinal Meisner in seiner Rede folgenden Konzilstext: "Die
politische Gemeinschaft und die Kirche sind auf je ihrem Gebiet
voneinander unabhängig und autonom. Beide aber dienen, wenn
auch in verschiedener Begründung, der persönlichen und
gesellschaftlichen Berufung der gleichen Menschen. Diesen Dienst
können beide zum Wohl aller um so wirksamer leisten, je mehr
und besser sie rechtes Zusammenwirken miteinander pflegen."
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AEK, Mod. Urk. 171. |
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