Im
Jahre 1654 legte Eberhard Boshamer, Dechant des Dekanates Zülpich,
Pfarrer zu Kuchenheim und Kanoniker zu Münstereifel, ein neues
Buch über die Statuten und Immatrikulationen des Kapitels und
der "Christianität" Zülpich an. Er benutzte
hierbei auch ältere Aufzeichnungen, z. T. auf Pergament, die
bis ins Mittelalter zurückreichen. Die Statuten belegen das
Eigenleben der Landdekanate und den hohen Rang des Dechanten über
viele Jahrhunderte hinweg. Auf fol. 9 v heißt es u. a., der
Dechant sei "immediat" in Bezug auf "seine"
Pfarrer und Vorgesetzter ("Prälat") der Priester
des ganzen (Land-)kapitels; ihm müsse die schuldige Ehre erwiesen
werden.
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"Codex
Boshamer", Perg. und Papier, 15.-18. Jh. - AEK, Dec.
Tolp. A., fol. 1 mit Innentitel (Abb. oben), Teil 2, fol.
1 mit erster Seite der im Jahre 1480 niedergeschriebenen Statuten
(Abb. unten). |
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