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O3 Aufteilung des Altenberger Doms zur Benutzung durch Katholiken und Protestanten - 1854 vorherige Seite nächste Seite
Im Kontext der Verhandlungen um die Einrichtung eines den beiden Konfessionen gehörenden Simultaneums im Altenberger Dom ging es auch um die Frage, wie die Kirche aufzuteilen sei. Der Staat votierte dabei für die räumliche Aufteilung. Die Skizze zeigt den Kompromissvorschlag an Erzbischof Geissel: Die Katholiken sollten, anders als bislang geplant, nicht nur den Chor, sondern auch zusätzlich das Querschiff mit dem separaten Seiteneingang erhalten. Den Protestanten sollte nur noch das eigentliche Kirchenschiff zukommen; ihr zu errichtender Altar würde von der Vierung ins protestantische Areal zurückverlegt. Gegebenenfalls sei, auf Wunsch der Gemeinden, auch eine Abtrennung der Bereiche in Form eines Gitters oder einer Holzwand möglich. Die katholische Seite blieb ablehnend, musste sich letztlich aber der Einrichtung des Simultaneums durch den König beugen, nun aber mit einer zeitlichen Aufteilung: Die Protestanten durften täglich 4 Stunden die ganze Kirche nutzen. 1857 konnte - nach rund 40-jähriger Unterbrechung - wieder der erste katholische bzw. 12 Tage später der erste evangelische Gottesdienst gefeiert werden. vorherige Seite nächste Seite Handgezeichneter Grundriss, Mai 1854 - AEK, GVA I Altenberg, Nr. 1, fol. 87 r.
Handgezeichneter Grundriss, Mai 1854 - AEK, GVA I Altenberg, Nr. 1, fol. 87 r.


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